Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemein
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hundetraining Ansbach (nachfolgend HTA) gelten bei jeder Leistung. Änderungen bedürfen der Schriftform. Hundetraining Ansbach, Inh. Andrea Braun, nimmt die Daten des Hundehaltes / Eigentümers (nachfolgend HH) in eine Datenbank auf. Hierzu ist das Ausfüllen des „Anmeldebogens“ voraussetzung. Diese Daten sind zur Information über den Hund notwendig und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine anderweitige Weitergabe erfolgt nicht. HH erklärt sich einverstanden, dass die im „Anmeldebogen“ ermittelten Informationen gespeichert werden.
  2. Anmeldung
    Vor der ersten Buchung ist die Anmeldung vollständig auszufüllen, sowie zu unterschreiben. Ohne eine vollständig ausgefüllte Anmeldung sind keine Leistungen möglich. Die Angaben bei der Anmeldung müssen wahrheitsgetreu sein. Informationen über Angst oder Aggression sind HTA mitzuteilen. Auch akute und / oder chronische Krankheiten sowie Futterunverträglichkeiten sind HTA vor der ersten Leistung mitzuteilen.
  3. Voraussetzungen
    Sollen Hunde in eine Spaziergangsgruppe aufgenommen werden, so nimmt HTA nur sozialverträgliche Rüden und Hündinnen auf; die Entscheidung hierüber obliegt alleine HTA. Grundsätzlich können Hunde, die sich nicht mit ihren Artgenossen verstehen, nur bedingt betreut werden.
    In der Hundeschule ist grundsätzlich jeder Hund willkommen. Hunde, die unter die Vorgaben des Art. 37 LStVG in Verbindung mit den ausführenden Verordnungen fallen, brauchen gegebenenfalls eine Sondergenehmigung und können Seitens HTA jederzeit ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
    Teilnehmende Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Als Nachweis ist eine Kopie einer entsprechenden Haftpflichtversicherung der Anmeldung beizulegen.
  4. Verbindlichkeiten
    Die Anmeldung zu einem Hundekurs, Gruppenstunde, Einzelstunde oder besonderen Veranstaltung erfolgt per E-Mail, Post oder Fax und ist verbindlich.
  5. Haftung
    Die Aufsichtspflicht über Hund und Begleitpersonen beim Training bei HTA obliegt dem HH. Richtet der Hund bei Personen von HTA oder bei Dritten Schäden an, so haftet hierfür der HH. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der HH haftet für die von sich und seinem / ihrem Hund sowie von Begleitpersonen verursachten Schäden, auch wenn auf Veranlassung von HTA gehandelt wird. Dies gilt auch für alle weiteren Hunde, die von Teilnehmern / Teilnehmerinnen oder Begleitpersonen mitgebracht werden. HTA übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden und Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Eine Haftung von HTA wird ausgeschlossen. Soweit der HH durch HTA aufgefordert wird, den Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der HH allein die Verantwortung hierfür. Jegliche Begleitpersonen sind durch den HH von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an dem Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
  6. Gesundheit und Vorsorge
    Der HH sichert zu, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Über bestehende Krankheiten oder Unverträglichkeiten muss HTA wahrheitsgemäß informiert werden. Der Hund muss dem Alter entsprechend geimpft sein. Eine Kopie des Impfpasses (Daten, sowie letzte Impfung) sind ohne Aufforderung der Anmeldung beizufügen.
    Läufige Hündinnen können die Leistungen von HTA erst nach Absprache nutzen.
  7. Preise und Zahlung
    Die Preise für Einzel- und Gruppenstunden, sowie dem Kurs „Kind und Hund“ sind im Internet unter der Adresse https://www.hundetraining-ansbach.de aufgeführt. Eine Liste der Preise kann auf Wunsch vorgelegt werden.
    Weitere Kurse und Veranstaltungen sind jeweils speziell ausgepreist. Alle Leistungen sind im Voraus auf das Bankkonto mit der  IBAN  DE 25760100850329487852 bei der Postbank Nürnberg BIC PBNKDEFFXXX, Inhaber: Andrea Braun, durch Überweisung – Wertstellung auf dem HTA-Konto vor Kursbeginn – zu bezahlen. Eine Zahlung in Bar spätestens bei Inanspruchnahme der Leistungen von HTA ist ebenso möglich.
  8. Stornierung / Kündigung
    Gruppen- und Einzelstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Werden Gruppen- oder Einzelstunden weniger als 24 Stunden vorher abgesagt, so behält sich HTA das Recht vor die Stunde (Gruppenstunde, Einzelstunde, Beratungsgespräch) in vollem Umfang zu berechnen. Verspätungen des HH zu den vereinbarten Trainingsstunden gehen zu Lasten des HH. Eine Verlängerung der vertraglich vereinbarten Unterrichtszeit ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden seitens des HH berechtigen weder zu einer Minderung der Vergütung noch zu einer Reduktion des Gesamtpreises. Bei Gruppenkursen mit fester Stundenzahl werden versäumte Stunden nicht rückvergütet. Eine Reduzierung des Kurspreises aufgrund nicht in Anspruch genommener Unterrichtsstunden oder versäumter Trainingsstunden seitens des HH ist nicht möglich. Werden gebuchte Seminare, Workshops und Vorträge 14 Tage vor der Veranstaltung abgesagt, berechnet HTA eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,-. Wird eine Veranstaltung weniger als 14 Tage im Voraus abgesagt, erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Bei Rücktritt nach erfolgter schriftlicher Anmeldung zur Teilnahme an einem Gruppentraining, bei Nichtteilnahme oder vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Ausbildung durch den HH – Unbeachtlich des Abbruchgrundes – werden keine Gebühren rückerstattet.
  9. Sonstiges
    Behördliche Auflagen, die der HH bezüglich des Hundes erfüllen muss (z. B. Maulkorbpflicht) gelten im vollen Umfang auch für die Leistungen von HTA. Der Inhalt von Informations- und Ausbildungsunterlagen, sowie auf der Homepage von HTA veröffentlichtes Text- und Bildmaterial darf nicht zu privaten oder kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert, eingesetzt, in Datenbeständen abgespeichert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Hierzu ist die schriftliche Genehmigung von HTA erforderlich. Das in den jeweiligen Unterrichts- und Beratungsstunden erstellte Bild- und Filmmaterial ist Eigentum von HTA und wird zu Unterrichtszwecken / Dokumentation verwendet. Vervielfältigungen, Kopieren und / oder Weitergabe an Dritte wird hiermit ausdrücklich untersagt. Darüber hinaus besteht seitens des HH keinerlei Anspruch auf das in den Unterrichts- und Beratungsstunden erstellte Bild- und Filmmaterial. Die Ausbildung bei HTA umfasst Einzel- und Gruppenstunden, die sowohl die theoretische als auch die praktische Einweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Eine Unterrichtsstunde in Form von Einzel- und Gruppenunterricht dauert 60 Minuten. HTA übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen sonstigen Voraussetzungen orientieren. Der HH versichert HTA, alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden. Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch HTA gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden zum Erfolg führen. Seminar- und Unterrichtsunterlagen, die von HTA ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von HTA nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anders Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung von HTA reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Der Gerichtsstand ist Ansbach.
Sollten einzelne Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

Anerkannte Hundetrainerin nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz (geprüft vom Veterinäramt Ansbach)